
“Auslandsimmobilien” jetzt sicher – es gibt mehr Abschreibung !
Manchmal geht es in der Politik richtig schnell: Erst Mitte Oktober hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es auch für Auslandsimmobilien die günstigere degressive Abschreibung geben muss. Jetzt hat Schäuble gehandelt – und den Spareffekt verdoppelt.
Durch den aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen wird diese degressive Abschreibung (AfA) nun rückwirkend in allen offenen Steuerfällen gewährt, sofern sich das Domizil im EU-Ausland, Norwegen, Liechtenstein oder Island befindet. Das kann sich lohnen. Statt der üblichen linearen AfA von zwei Prozent auf Kaufpreis oder Baukosten gibt es glatt das Doppelte.
Diese neue Vergünstigung kostet den Staatshaushalt aber nicht mehr allzu viel. Denn die degressive Abschreibung wurde für Gebäude abgeschafft, bei denen nach 2005 ein Bauantrag gestellt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Somit lässt sich die Gesetzesänderung nur noch bei Erwerben in alten Jahren verwenden und dann auch nur in offenen Steuerfällen. Aber wenn der Bauantrag für die vermietete Finca auf Mallorca beispielsweise in 2005 gestellt und das Objekt erst 2008 fertig gestellt wurde, gibt es die degressive AfA erstmals für 2008 und das heimische Finanzamt berücksichtigt die Abschreibung dann 50 Jahre lang.
Der EuGH hatte in seinem Urteil über eine in Spanien gelegene vermietete Immobilie entschieden. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland sind die dort erzielten Mieten im Inland steuerpflichtig. Bei Anwendung der degressiven AfA fallen Überschüsse entsprechend niedriger und eingefahrene rote Zahlen höher aus.
Diese Gesetzesänderung lässt sich neben Immobilien aus Spanien auch für Objekte in Finnland anwenden, da im Verhältnis zu beiden EU-Ländern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das so genannte Anrechnungsverfahren gilt. Somit sind die dortigen Mieteinkünfte im Inland steuerpflichtig. Ein Überschuss lässt sich also über die degressive AfA in den Anfangsjahren verringern und ein Verlust fällt entsprechend höher aus. Bei anderen EU-Ländern spielen die positiven oder negativen Mieteinkünfte seit 2008 im heimischen Steuerbescheid allerdings keine Rolle mehr. Sie bleiben nämlich steuerfrei und der zuvor erhobene Progressionsvorbehalt ist 2008 gestrichen worden.
Robert Kracht – Weiter lesen: Weniger Steuerlast für 16 Millionen Bürger