
Nehmen Sie sich Zeit für die Suche nach dem richtigen Baupartner.
Grundsätzlich gibt es drei Gruppen: Bauträger, Fertighausanbieter und Architekten. Die Verträge mit diesen Partnern unterscheiden sich wesentlich und haben weitreichende Auswirkungen auf den eigentlichen Bau. Darum haben wir Ihnen umfangreiche Informationen zu den Vertragsbedingungen zusammengestellt.
Bei der Entscheidung für einen Anbieter sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie viel Gestaltungsspielraum, wie viel Eigenverantwortung und Zeit Sie benötigen beziehungsweise investieren wollen.
Wesentlich sind ausserdem Gewährleistungsfristen und Zahlungsmodalitäten.
Der Bauträger als Partner
Bauträger sind Baugesellschaften, die gewerbsmäßig große Grundflächen von Gemeinden unter Auflagen erwerben, beplanen, erschließen, bebauen und dann als einzelne bebaute Parzellen oder Wohneinheiten gewinnbringend an private Hauskäufer zu Festpreisen (Pauschalpreisen) veräußern. Die Bauträgergesellschaft tritt dabei als Bauherr vor Behörden und Bauunternehmen auf.
In der Regel kauft man von einem Bauträger ein Objekt noch vor dem Bau und schließt einen Kaufvertrag ab. Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Baubeschreibung, die genau definiert, was Sie erwerben und anhand derer Sie Angebote vergleichen können.
Nachdem mindestens zwei drittel aller geplanten Objekte veräußert worden sind, beginnt der Bau. Manche Bauträger bauen aber auch mit eigenem Geld oder Geld von der Bank, was für sie riskant sein kann, wenn sie ihre Objekte nicht verkauft bekommen. Wichtig ist es hier für Sie auf jeden Fall auf Seriosität und Bonität des Partners zu achten.
Erwerben Sie ein Haus von einem Bauträger, so sind Sie Käufer eines bebauten Grundstückes jedoch nicht Bauherr. Bis zur Fertigstellung des Hauses und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises sind Sie nicht Eigentümer. Dieser Unterschied ist wesentlich, denn damit haben Sie weniger Verantwortung zu tragen aber auch kein Mitspracherecht auf der Baustelle und auch kaum Einfluss auf etwaige Änderungen, z.B. aus Kostengründen, während des Bauablaufes. Allein der Bauträger, der Ihnen ein mangelfreies, vertragsgemäßes Objekt garantiert, ist befugt Bauleistungen überwachen zu lassen und falls nicht anderes vertraglich festgelegt wurde, Abnahmen während des Baus durchzuführen. Erst bei der Objektübergabe führen Sie eine Abnahme mit den Bauträger durch. Ein Bauträger haftet in der Regel fünf Jahre für alle Mängel.
Wenn Sie noch kein Grundstück besitzen und nicht die Absicht haben sich selber danach auf die Suche zu machen und Sie mit wenig Eigenverantwortung und nur einem Ansprechpartner bauen wollen, dann sind Sie bei einem Bauträger gut aufgehoben.
Der Fertighausanbieter
Fertighäuser werden zu großen Teilen in Produktionshallen, nicht auf der Baustelle, gefertigt. Das hat viele Vorteile: geringere Produktionskosten, kurze Bauzeiten, einheitliche Standards. Fast jedes fünfte Haus in Deutschland wird inzwischen auf diese Art und Weise gebaut. Da in Paraguay solche Haustypen kaum gebaut werden, werden wir das Thema nicht naeher eingehen.